Beratung der Kirchengemeinden im Amt Neuhaus

In ihrer gemeinsamen Sitzung am 19. August 2016 beschlossen die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden Neuhaus, Stapel und Tripkau, in einem gemeinsamen Beratungsprozess die Strukturen der pfarramtlichen Arbeit im Amt Neuhaus so zu gestalten, dass spätestens im Jahr 2020 eine attraktive Beschreibung der dann zu besetzenden Pfarrstelle im Amt Neuhaus gegeben werden kann. Die Präsentation von der Sitzung finden Sie hier.

Grundlage der Beratung sollen die Grundstandards zu den Handlungsfeldern kirchlicher Arbeit nach dem Finanzausgleichsgesetz der Hannoverschen Landeskirche sein. Das Material zum Beratungsprozess wird hier bereit gestellt.

Ausgangspunkt der gemeinsamen Arbeit waren Übersichten über die Komplexität der pfarramtlichen Aufgaben in den drei Kirchengemeinden: